Ausschreibung der Meisterschaften
Niedersächsische Landesmeisterschaften im Motorsport 2011
Allgemeine Bestimmungen
A.1 Durchführung
Der Niedersächsische Fachverband für Motorsport e.V. (NFM), Lübecker Str. 17, 30880 Laatzen, Telefon 05102 / 90-1168, Fax 05102 / 90-1168, vertreten durch den Meisterschaftsausschuss, schreibt gemäß §2 der Satzung die Niedersächsischen Landesmeisterschaften / Landesjugendmeisterschaften im Motorsport 2012 aus und überträgt die Durchführung der Prädikatsläufe den jeweiligen Veranstaltern.
A.2 Wettbewerbe
Folgende Wettbewerbe werden durchgeführt:
1. Automobil-Rallye
2. Automobil-Slalom
3. Automobil-Clubsport-Slalom
4. Automobil-Rennsport
5. Kart-Rennsport
6. Automobil-Turnier
7. Automobil-Orientierungssport
8. Jugend-Kart-Slalom
9. Motorrad-Bahnsport
10. Motorrad-Trial
A.3 Geltungsbereich
Die Allgemeinen Bestimmungen gelten für alle vom NFM ausgeschriebenen Wettbewerbe, die zusätzlich durch Besondere Bestimmungen geregelt werden.
A.4 Veranstalter
Sämtliche Veranstalter sind verpflichtet, die NFM Prädikatsläufe entsprechend diesen Bestimmungen durchzuführen. Eine schriftliche Vereinbarung darüber ist bis zum Beginn des jeweiligen Wettbewerbs zu treffen.
A.5 Absage, Verlegung oder Abbruch von Prädikatsläufen
Der NFM übernimmt keine Gewähr für die Durchführung der vorgesehenen Prädikatsläufe zu den einzelnen Wettbewerben. Wird ein Prädikatslauf abgesagt, entfällt er ersatzlos.
Terminverlegung ist unter Beibehaltung des Prädikats möglich, wenn der neue Termin spätestens bei dem vorherigen Prädikatslauf bekannt gegeben wird und der Meisterschaftsausschuss vorher seine Zustimmung erteilt hat.
Wird ein Prädikatslauf vorzeitig abgebrochen, erfolgt eine Wertung nur dann, wenn der Veranstalter eine Ergebnisliste erstellt.
A.6 Teilnehmer
Zugelassen sind alle Teilnehmer, die ihren ersten Wohnsitz in Niedersachsen haben. Teilnehmer ohne ersten Wohnsitz in Niedersachsen sind zugelassen, wenn sie zum Termin des ersten Prädikatlaufes einem Mitgliedsverein des NFM angehören. Eine Einschreibung in die Meisterschaft ist nicht erforderlich. Klassen- und/oder Gruppenwechsel innerhalb eines Wettbewerbes sind erlaubt.
A.7 Wertung
Die Wertung erfolgt aufgrund der Teilnahme an den einzelnen Prädikatsläufen gemäß den offiziellen Ergebnislisten der Veranstalter, aus denen neben dem ersten Wohnsitz bzw. Verein die Platzierung und Anzahl der Teilnehmer in der Klasse, ein Wertungsverlust (n.i.W.) beziehungsweise ein Wertungsausschluss (a.d.W.) hervorgehen muss. Die Punktezuteilung erfolgt ausschließlich auf die Person bezogen.
Wird ein Teilnehmer bei einem Prädikatslauf mit Wertungsausschluss (a.d.W.) belegt, so gilt er als nicht gestartet. Wird ein Teilnehmer mit Wertungsverlust (n.i.W.) belegt, erfolgt die Wertung mit null (0) Punkten.
A.8 Zwischenwertung
Nach jedem Prädikatslauf wird eine Zwischenwertung für den jeweiligen Wettbewerb erstellt. Diese wird im offiziellen Aushang der nächsten Veranstaltung bekannt gegeben bzw. im Internet auf der NFM Homepage veröffentlicht.
A.9 Endwertung
Niedersächsischer Meister wird der Beste von mindestens drei Teilnehmern der Endwertung.
Gewertet werden die Ergebnisse aller durchgeführten Prädikatsläufe. Die Anzahl der Ergebnisse, die zur Endwertung addiert werden, sind in den Besonderen Bestimmungen aufgeführt.
In die Endwertung gelangen alle Teilnehmer, die bei mindestens 50 Prozent (kaufmännische Rundung) der durchgeführten Prädikatsläufe gestartet sind.
Bei Punktgleichheit in der Endwertung entscheidet die höhere Anzahl der ersten Plätze in der Klasse, dann der 2.Plätze etc.
Die Endwertung wird im Internet unmittelbar nach dem letzten Prädikatslauf veröffentlicht. Jeder Teilnehmer kann für seine Erfolge in einer Klasse nur einmal ausgezeichnet werden.
A.10 Ausschluss aus der Endwertung
Die Disqualifikation oder Suspendierung eines Fahrers durch ein DMSB Sportgericht führt zum Ausschluss aus der Endwertung. Bei schwebenden Verfahren und in allen anderen Fällen entscheidet der Meisterschaftsausschuss über einen Ausschluss aus der Endwertung.
A.11 Wettbewerbsreferent
Die Durchführung eines Wettbewerbs obliegt der Verantwortung des jeweiligen Wettbewerbsreferenten. Seine Auswertung ist verbindlich und erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges. Einsprüche gegen eine Zwischen- bzw. die Endwertung sind schriftlich an den jeweiligen Wettbewerbsreferenten unter Einhaltung der auf der Ergebnisliste anzugebenden Frist zu richten. Nach Ablauf dieser Frist sind die Ergebnisse endgültig.
A.12 Wertungspunkte
Die Wertungspunkte (WP) für einen Prädikatslauf werden wie folgt errechnet, wobei die Anzahl der Starter in der Klasse (N) und die Platzierung in der Klasse (P) ist:
WP = (N + 0,5 – P) x (1000 / N) – siehe Punktetabelle
A.13 Siegerehrung
Für alle Wettbewerbe wird eine gemeinsame Siegerehrung am Sonntag den 2. Dezember 2012 in Hodenhagen durchgeführt. Die Siegerehrung ist Bestandteil der Niedersächsischen Meisterschaften im Motorsport. Preisträger erhalten eine Einladung. Ehrenpreise werden nur an die anwesenden Preisträger ausgegeben und nicht nachgesandt.
A.14 Meisterschaftsausschuss, Rechtsweg und Haftungsausschluss
Der NFM Vorstand sowie die Wettbewerbsreferenten bilden den Meisterschaftsausschuss, der durch mindestens drei Mitglieder entscheidungsberechtigt ist. Bei Entscheidungen des Meisterschaftsausschusses ist der Rechtsweg ausgeschlossen. Aus Maßnahmen und Entscheidungen des Meisterschaftsausschusses können keine Ersatzansprüche irgendwelcher Art hergeleitet werden. Der NFM behält sich Änderungen oder Ergänzungen vor.
